Erwerbsbeschränkung sind in der Artikelbeschreibung aufgeführt.
Für den Erwerb von Munition und Waffen benötigen Sie folgende Dokumente:
Jäger:
Sportschütze:
Erwerbsstreckung
In Deutschland gilt für Sportschützen das Gebot der Erwerbsstreckung. Der Gesetzgeber möchte damit verhindern, dass neue Inhaber einer Waffenbesitzkarte insbesondere nach Ersterhalt dieser größere Mengen von Waffen anschaffen. Daher gilt für Sportschützen stets, dass sie nicht mehr als zwei Waffen pro Halbjahr erwerben dürfen (Beispiel: 10.März -> 10. September = 6 Monate). Hierbei ist zu beachten, dass man durchaus mehr Waffen kaufen kann, aber überlassen werden dürfen immer nur zwei Waffen alle sechs Monate. Ausschlaggebend für die Erwerbsstreckung ist immer die vorletzte eingetragene Waffe. Selbstverständlich zählen für die Erwerbsstreckung alle WBKs zusammen, das heisst, man kann nicht auf jede WBK 2 Waffen alle 6 Monate erwerben.
Bitte beachten Sie ferner, dass ab 01.01.2022 eine Regelüberprüfung alle 6 Monate von Ihrer Waffenbehörde durchgeführt werden muss. Es empfiehlt sich, die Waffenbehörde rechtzeitig, z.B. schon bei Beantragung des Bedürfnisses beim jeweiligen Schützenverband über die geplante Kaufabsicht zu informieren, so dass diese eine Überprüfung zeitnah beginnen kann.
Jeder Sportschütze ist eigenverantwortlich für die Einhaltung der Erwerbsstreckung !
Sollten Sie noch in der Erwerbsstreckung sein, können Sie eine Waffe trotzdem jederzeit kaufen. Wir bewahren den gekauften Artikel (bei vollständiger Bezahlung) bis zum Ende der Erwerbsstreckung kostenlos für sie auf.
Wechselsysteme und -läufe sowie Einstecksysteme und -läufe fallen grundsätzlich nicht unter die Erwerbsstreckung, können also grundsätzlich jederzeit erworben werden. Sind Sie sich in bestimmten Fällen unsicher, dann wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Waffenbehörde.
Mengenbegrenzung
Bei Waffenkäufen auf die gelbe Sportschützen-WBK (Repetierbüchsen und Einzellader) gab es bis zum 31.08.2020 keine Mengenbegrenzung. Ab dem 01.09.2020 dürfen auf die gelbe Sportschützen-WBK nur noch insgesamt 10 (zehn) Waffen erworben werden. Bitte beachten Sie daher, dass Sie beim Erwerb einer Waffe auf die gelbe WBK im Augenblick des Erwerbes nicht mehr als NEUN Waffen auf Ihrer/Ihren gelben Waffenbesitzkart(n) eingetragen haben.
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